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Warum es die Stiftung gibt:
Die Andreas-Mohn-Stiftung hilft Menschen, die Unterstützung brauchen. Sie fördert auch:
Die Stiftung entscheidet selbst, welche Projekte sie unterstützt. Es gibt kein Recht auf Förderung.
Wie man einen Antrag stellt
Man kann die Stiftung um Unterstützung bitten, indem man einen schriftlichen Antrag schickt, am besten als Datei.
Manchmal können Unterlagen auch auf Papier eingereicht werden.
Der Antrag sollte folgende Informationen haben:
Kurze Zusammenfassung: Worum geht es in dem Projekt?
Projektbeschreibung: Was genau soll gemacht werden? Gibt es schon Erfahrungen oder frühere Projekte?
Ziele und Erfolg: Welche Ziele hat das Projekt? Wie kann man sehen, dass das Ziel erreicht wurde? Was passiert, wenn die Förderung endet? Welchen Nutzen hat die Zielgruppe?
Kosten und Zeitplan: Was kostet das Projekt? Wann entstehen Kosten? Gibt es andere Einnahmen?
Zweckbindung: Das Geld der Stiftung muss nur für das Projekt verwendet werden. Wird es falsch verwendet, muss es zurückgezahlt werden.
Verantwortliche Person und Organisation: Wer leitet das Projekt? Welche Organisation steht dahinter? Adresse, Telefon, E-Mail und Aufgaben der Organisation angeben.
Öffentlichkeitsarbeit
Die Stiftung möchte, dass die Arbeit bekannt wird.
Die geförderten Projekte sollen in Presse, Rundfunk, Fernsehen oder im Internet über ihre Arbeit berichten und auf die Unterstützung der Stiftung hinweisen.
Berichte oder Ausschnitte müssen der Stiftung geschickt werden. Die Stiftung darf Antrag, Zwischenberichte und Abschlussberichte veröffentlichen.
Berichte und Projektabschluss
Die Stiftung möchte sehen, wie das Geld verwendet wurde und wie das Projekt gelaufen ist.
Nach Projektende (spätestens drei Monate danach) muss gezeigt werden, wie das Geld ausgegeben wurde. Alle Belege müssen aufbewahrt werden. Die Stiftung kann die Ausgaben prüfen. In manchen Fällen muss ein Prüfer die Ausgaben bestätigen.
Nach Projektende (spätestens drei Monate danach) muss ein Bericht über das Projekt geschickt werden, mit allen Zielen und Ergebnissen. Bei Projekten über mehrere Jahre muss jährlich ein Bericht gesendet werden. Die Stiftung kann jederzeit nachfragen, wie das Projekt läuft.
Widerrufsrecht
Die Stiftung kann die Unterstützung zurückziehen, wenn die Regeln nicht beachtet werden, z. B. wenn das Geld falsch verwendet wird oder nicht innerhalb eines Jahres abgerufen wird.
Bielefeld, 19.7.2011
Andreas Mohn