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Ansprechpartner
Eva-Maria Mohn
Datum
Februar 2014
Hier können Sie sich den gesamten Text vorlesen lassen.
Am 27. Februar 2014 lud die Andreas-Mohn-Stiftung zu einer bundesweiten Tagung ein. Anlass war das Inkrafttreten des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention oder UN-BRK) vor fünf Jahren in Deutschland. Inhaltlich wurde der Bereich Arbeit und Beschäftigung nach Art. 27 UN-BRK herausgegriffen und der Stand der Umsetzung der Konvention diesbezüglich herausgearbeitet.
Hochkarätige Referentinnen und Referenten haben das Thema Inklusion am Arbeitsplatz aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet und die Komplexität der menschenrechtlichen Anforderungen und praktischen Möglichkeiten und Strategien aufgezeigt. Den Mitwirkenden sei an dieser Stelle nochmal recht herzlich gedankt!
Wir freuen uns, dass knapp 150 Personen an der Veranstaltung teilgenommen und engagiert mitdiskutiert haben. Die vielen Fragen und Anmerkungen aus dem Publikum zeigten, wie brisant und aktuell Fragen rund um die Selbstbestimmung in der Arbeitswelt derzeit sind und wie viele Menschen sich hiermit beschäftigen. Großes Interesse und eine positive Stimmung waren spürbar, die Optimismus zulassen für die zukünftige Lösung vieler Fragen. Wir bedanken uns für die vielen positiven Rückmeldungen zur Veranstaltung!
Hier erhalten Sie einen Überblick über die Vorträge und deren Kernthesen.
Wir hoffen, durch die Veranstaltung Denkanstöße gegeben und Prozesse in Gang gebracht zu haben. Wir wünschen uns, dass auch Kooperationen zwischen den vorhandenen und ggf. noch aufzubauenden Institutionen und Netzwerken ins Leben gerufen werden.
Die Andreas-Mohn-Stiftung wird auf jeden Fall weiter am Thema Inklusion bleiben und auch in Zukunft weiter begleiten!
Präsentation Prof. Dr. Theresia Degener, LL.M.
Präsentation Prof. Dr. Matthias Mahlmann
Präsentation Martin Henke/ Katja Kammeier
Präsentation Reinhard Wagner
Präsentation Dr. Sigrid Arnade
Tagungsprogramm